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BGH
BGH - Urteil vom 27.06.2006
VI ZR 337/04
Normen:
BSHG
§
68
;
BGB
§
843
;
Fundstellen:
BGHReport 2006, 1367
DAR 2007, 22
MDR 2007, 151
NJW 2006, 3565
NZV 2007, 33
VRS 111, 252
VersR 2006, 1383
zfs 2006, 618
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main, vom 03.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen
23 U 176/03
LG Frankfurt/M. - 2/26 O 7/99 - 30.6.2003,
Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf den Sozialhilfeträger
BGH,
Urteil
vom 27.06.2006
- Aktenzeichen VI ZR 337/04
DRsp Nr. 2006/22479
Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf den Sozialhilfeträger
»Zur Kongruenz von Leistungen des Sozialhilfeträgers gemäß §
68
BSHG
zu Ersatzansprüchen des Geschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse nach §
843
BGB
.«
Normenkette:
BSHG
§
68
;
BGB
§
843
;
Tatbestand:
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