FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.05.2024
12 K 12097/23
Normen:
FGO § 52d S. 2, 3, 4;

Übermittlung von Schriftsätzen eines Steuerberaters als elektronisches Dokument

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.05.2024 - Aktenzeichen 12 K 12097/23

DRsp Nr. 2024/10640

Übermittlung von Schriftsätzen eines Steuerberaters als elektronisches Dokument

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

FGO § 52d S. 2, 3, 4;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen die Feststellungen, die der Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2018 getroffen und im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, der Umsatzsteuerfestsetzung, der Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung und der Gewerbesteuerfestsetzung für die entsprechenden Jahre umgesetzt hat. Insbesondere wendet sie sich gegen die Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben (Mietaufwendungen) und gegen Hinzuschätzungen, die aufgrund eines fehlenden Bilanzenzusammenhanges zwischen den einzelnen Veranlagungszeiträumen bei den Kapitalkonten vorgenommen worden sind.

Vorrangig ist jedoch die Zulässigkeit der Klage strittig.

a) b)