Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen die Feststellungen, die der Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2018 getroffen und im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, der Umsatzsteuerfestsetzung, der Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung und der Gewerbesteuerfestsetzung für die entsprechenden Jahre umgesetzt hat. Insbesondere wendet sie sich gegen die Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben (Mietaufwendungen) und gegen Hinzuschätzungen, die aufgrund eines fehlenden Bilanzenzusammenhanges zwischen den einzelnen Veranlagungszeiträumen bei den Kapitalkonten vorgenommen worden sind.
Vorrangig ist jedoch die Zulässigkeit der Klage strittig.
a) b)
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|