Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 13.01.2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Versorgung der Klägerin mit stationären Liposuktionen der Arme und Beine.
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