Die Beteiligten streiten darüber, ob eine gemäß § 52 Abs. 15
Die Kläger wurden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer der Streitjahre (2001 - 2003) veranlagt. Der Kläger war Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in W.. Er ermittelte den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1
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