Überprüfung der Wahrung der Festsetzungsfrist zur Körperschaftssteuer
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2004 - Aktenzeichen 10 K 195/01
DRsp Nr. 2026/1207
Überprüfung der Wahrung der Festsetzungsfrist zur Körperschaftssteuer
Wenn ein Prozessbevollmächtigte es unterlassen hat, Beweisvorsorge zu treffen, muss sich ein Kläger dieses Versäumnis ihres Bevollmächtigten zurechnen lassen. So könnte der Tag der Absendung zweifelsfrei anhand des Kuverts, mit dem der Steuerbescheid übersandt worden ist, festgestellt werden, da der Umschlag den Stempel der Postaufgabe trägt. Wurde dieser von dem Prozessbevollmächtigten nicht aufbewahrt, so muss sich dessen Mandant dieses Versäumnis zurechnen lassen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.