Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 23.10.2023 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin.
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