Streitig ist, ob der Kläger einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) bilden durfte.
Die Kläger sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger ist Inhaber eines Betriebs für ... und erzielt insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4, 5 EStG. Er vermietet den Betrieb mit Mietvertrag vom 30. Juni 2021 ab dem 1. Juli 2021 für einen monatlichen Mietzins von ... € (netto) an die X GmbH & Co. KG.
Darüber hinaus erzielt er Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach §
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