BAG - Urteil vom 05.12.2024
8 AZR 370/20
Normen:
AEUV Art. 267; GG Art. 9 Abs. 3; AGG § 1; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 2; AGG § 3 Abs. 1; AGG § 3 Abs. 2; AGG § 6; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 2; AGG § 15 Abs. 2 bis Abs. 4; AGG § 17 Abs. 1; BGB § 134; BGB § 611a Abs. 2; BGB § 612 Abs. 2; EntgTranspG § 2 Abs. 2 S. 1; TzBfG § 2 Abs. 1 S. 3; TzBfG § 4 Abs. 1; ArbGG § 61b Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; (Rahmenvereinbarung) § 3 Nr. 2; (Rahmenvereinbarung) § 4 Nr. 1, Nr. 2 Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anh. der RL 97/81/EG; RL (EG) 2006/54/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. b; (MTV) § 1; (MTV) § 2; (MTV) § 10 Nr. 1, Nr. 7 S. 1, S. 2, Nr. 9 S. 1; (MTV) § 13 Nr. 1; (MTV) § 32 Nr. 1, Nr. 4 Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer des KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. i.d.F.v. 8. März 2017;
Fundstellen:
ArbRB 2024, 355
EzA-SD 2024, 4
AuR 2025, 79
DStR 2025, 598
BB 2025, 691
EzA-SD 2025, 8
NZA 2025, 431
NZA-RR 2025, 226
ZIP 2025, 848
DB 2025, 1016
ArbRB 2025, 99
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 19.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 436/19

Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers als Voraussetzung für das Verdienen von Überstundenzuschlägen auf Grundlage einer tarifvertraglichen Regelung; Schlechterbehandlung von in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern wegen ihrer Teilzeitarbeit gegenüber vergleichbaren in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern; Nachteilige Auswirkungen auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung; Abweichung von dem in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, Paragraph 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung verankerten Pro-rata-temporis-Grundsatz; Zeitgutschrift für Überstundenzuschläge

BAG, Urteil vom 05.12.2024 - Aktenzeichen 8 AZR 370/20

DRsp Nr. 2025/259

Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers als Voraussetzung für das Verdienen von Überstundenzuschlägen auf Grundlage einer tarifvertraglichen Regelung; Schlechterbehandlung von in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern wegen ihrer Teilzeitarbeit gegenüber vergleichbaren in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern; Nachteilige Auswirkungen auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung; Abweichung von dem in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, Paragraph 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung verankerten Pro-rata-temporis-Grundsatz; Zeitgutschrift für Überstundenzuschläge

1. Eine tarifvertragliche Regelung, die für das Verdienen von Überstundenzuschlägen auch bei Teilzeitarbeit das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmers voraussetzt, behandelt in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung von in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1 TzBfG, wenn es an sachlichen Gründen für die Ungleichbehandlung fehlt.