Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. Januar 2021 -
Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Land Baden-Württemberg hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.
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Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart in einem Klageerzwingungsverfahren sowie die dieser Entscheidung vorausgegangenen Bescheide der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart.
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