1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 13.08.2024 -
2. Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird zugelassen.
Parteien streiten über die Übertragung und Gewährung von Erholungsurlaub, hilfsweise über die Zahlung von Urlaubsentgelt.
Die Beklagte ist ein Recycling-Unternehmen und auf die Aufbereitung von Shredderrückständen und anderen metallhaltigen Abfällen spezialisiert. Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem 01.03.2015 als Sortiererin beschäftigt.
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