Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22.03.2023 - 2 K 1617/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|