Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin werden die Beschlüsse des 3. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 23. Mai 2025 und des Amtsgerichts Hamburg vom 6. Januar 2025 aufgehoben.
Die Beschwerde gegen den Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 15. August 2024 wird auf Kosten des Antragsgegners verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der Rechtsbeschwerde trägt der Antragsgegner.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob eine von einem Rechtsanwalt in einer Familienstreitsache nach ergangenem Versäumnisbeschluss innerhalb der Einspruchsfrist eingelegte Beschwerde als Einspruch behandelt werden kann.
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