1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 30.05.2025, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 227,06 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.07.2024 zu zahlen.
b)Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 887,03 EUR zu zahlen.
c)Im übrigen wird die Klage - auch hinsichtlich des Feststellungsantrags - abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten beider Instanzen zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis 5.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall.
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