Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 19.05.2022 - 15 K 2067/18 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist das Bestehen und der Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 und 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt --FA--) nahm den Kläger und Revisionskläger (Kläger) für fremde Steuerschulden in Haftung. Zudem war die Steuerfahndungsstelle des FA im Rahmen eines gegen den Kläger gerichteten Steuerstrafverfahrens tätig.
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