OLG Brandenburg - Urteil vom 30.04.2025
4 U 186/22
Normen:
GmbHG § 16 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 21.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 51 O 133/21

Umfassung der Substanz des Anteilseigentums in seiner mitgliedschaftlichen und vermögensrechtlichen Ausgestaltung durch den Schutzbereich der Eigentumsgarantie

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2025 - Aktenzeichen 4 U 186/22

DRsp Nr. 2025/6335

Umfassung der Substanz des Anteilseigentums in seiner mitgliedschaftlichen und vermögensrechtlichen Ausgestaltung durch den Schutzbereich der Eigentumsgarantie

Anders als die Einziehung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters einer GmbH begründet der Verkauf eines(Betriebs-)Grundstücks der Gesellschaft keinen Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechte des Gesellschafters.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 21.12.2022 (51 O 133/21) wird zurückgewiesen, soweit der Kläger mit den Klageanträgen zu 5.b) und c) beantragt hat festzustellen, dass der in der Gesellschafterversammlung vom 22.07.2019 gefassten Beschluss, das Grundstück der Beklagten ("Adresse 01") an die ("Firma 01") für 1.950.000 € zu verkaufen, nichtig ist bzw. für nichtig erklärt wird.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben der Kläger 50 % und die Beklagte 50 % zu tragen; hiervon ausgenommen sind die bereits mit rechtskräftigem Teilurteil des Senats vom 14.02.2024 ausgeurteilten Kosten.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

GmbHG § 16 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.