1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 21.12.2022 (
2. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben der Kläger 50 % und die Beklagte 50 % zu tragen; hiervon ausgenommen sind die bereits mit rechtskräftigem Teilurteil des Senats vom 14.02.2024 ausgeurteilten Kosten.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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