FG Düsseldorf - Beschluss vom 28.12.1998 11 V 6660/98 A(E)
Umqualifizierung der Einkünfte eines GbR-Gesellschafters (sog. Zebra-Gesellschaft)
FG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.1998 - Aktenzeichen 11 V 6660/98 A(E)
DRsp Nr. 2001/2772
Umqualifizierung der Einkünfte eines GbR-Gesellschafters (sog. Zebra-Gesellschaft)
Das für die Einkommensteuerfestsetzung eines GbR-Gesellschafters zuständige Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt) kann aufgrund außerhalb der Gesellschaft liegender Umstände eine vom Feststellungsbescheid der GbR abweichende Einkünftezuordnung vornehmen. Dies kann dadurch geschehen, daß das Wohnsitzfinanzamt einen geänderten Einkommensteuerbescheid erläßt, in dem die aus der GbR resultierenden Vermietungseinkünfte nunmehr als gewerbliche Einkünfte erfaßt werden.
Gründe:
Die Beteiligten streiten um die Befristung einer Aussetzung der Vollziehung.
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