Die Beteiligten streiten um die Steuerfreiheit von sieben Fahrzeuglieferungen als innergemeinschaftliche Lieferungen im Jahr 2016.
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Die Klägerin betreibt einen Autohandel. In ihrer ... 2017 für das Streitjahr übermittelten Umsatzsteuer-Jahreserklärung berücksichtigte die Klägerin unter anderem Lieferungen und sonstige Leistungen zum Regelsteuersatz ... und Vorsteuern .... Daneben erklärte sie steuerfreie Umsätze aus innergemeinschaftliche Lieferungen ... und aus Ausfuhrlieferungen ....
... 2017 übermittelte die ... Finanzverwaltung wegen der Veräußerung zweier Kraftfahrzeuge durch die Klägerin an einen ... Abnehmer ein Amtshilfeersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern. Der Beklagte richtete daraufhin ... ein Auskunftsersuchen an die Klägerin und nahm Belege der Klägerin zur USt-Akte.
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