1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob die Lieferung von Abfall i.S. von Art. 3 Nr. 1 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie) nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie -- MwStSystRL --) der Umsatzsteuer und damit auch nach §
Der Kläger ist als selbständiger Unternehmer gewerblich tätig. Zu "Tätigkeit und Ziele" teilt der Kläger auf https://www..... (zuletzt eingesehen am: 14.03.2024) mit:
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