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BFH
BFH - Urteil vom 18.08.2005
V R 20/03
Normen:
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. n Art. 13 Teil A Abs. 2 lit. b ;
UStG
(1993) §
4
Nr.
20
lit. a ;
Fundstellen:
BB 2005, 2397
BFH/NV 2005, 2326
BFHE 211, 85
BStBl II 2005, 910
DB 2005, 2617
DStRE 2006, 47
NJW 2006, 639
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 26.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen
VII 133/99
Umsatzsteuerpflicht der Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater
BFH,
Urteil
vom 18.08.2005
- Aktenzeichen V R 20/03
DRsp Nr. 2005/17939
Umsatzsteuerpflicht der Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater
»Die Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater ist keine steuerbefreite Nebenleistung zur Theatervorstellung.«
Normenkette:
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. n Art. 13 Teil A Abs. 2 lit. b ;
UStG
(1993) §
4
Nr.
20
lit. a ;
Gründe:
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