Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 18. Januar 2022 aufgehoben und das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bamberg vom 22. Oktober 2019 insoweit geändert als die Klage auch wegen eines Betrags von 96.523,13 € nebst Zinsen abgewiesen wird.
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