Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 4. Mai 2026 -
I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes.
Im Protokoll der am 4. Mai 2026 durchgeführten Verhandlung vor der Kammer des Arbeitsgerichts ist der folgende Beschluss enthalten:
"beschlossen und verkündet:
Gegen den Kläger wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 250,00 € wegen Missachtung des Gerichts verhangen.
Begründung:
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