1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Luckenwalde vom 14.09.2023 aufgehoben.
Der Erbscheinsantrag der Beschwerdegegnerin vom 25.01.2022 i. d. F. vom 19.05.2023 wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Beschwerdewert beträgt 93.170,55 €.
I.
Der Erblasser verstarb verwitwet und kinderlos. Seine Eltern und seine Schwester sind vorverstorben, weitere Geschwister hatte der Erblasser nicht.
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