Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 27. Juni 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als dem weiteren Beteiligten aufgegeben worden ist, aus der Insolvenzmasse die (steuerbereinigte) Energiepreispauschale in Höhe von 204 € an den Schuldner zu erstatten. Im Umfang der Aufhebung wird der Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt - Insolvenzgericht - vom 23. Januar 2023 abgeändert und der Antrag des Schuldners abgelehnt.
Der Schuldner trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Von den Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde tragen der Schuldner 3/5 und der weitere Beteiligte 2/5.
I.
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