Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 04.12.2024 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 70.978,50 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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