Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 22. April 2024 wird als unzulässig verworfen.
I.
Mit Anmeldung vom 05. April 2024 zur UVZ-Nr.
"Abstrakte Regelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des §
Konkrete Regelung: Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft stets einzeln."
Der Gesellschaftsvertrag sieht unter Ziff. 4 folgende Regelung vor:
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