1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob für die Klägerin unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 14. Januar 2016 (
Die Klägerin ist eine GmbH, die bis zu ihrem Ausscheiden zu 19 v.H. an einer GbR (später umgewandelt zu einer OHG) beteiligt war. Die GbR erzielte im Streitjahr 2017 gewerbliche Einkünfte. Mit der "Ausscheidungsvereinbarung" vom 21. Dezember 2017 veräußerte die Klägerin ihren Geschäftsanteil an eine der Mitgesellschafterinnen der GbR "mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2017" (Blatt 26 ff der Rechtsbehelfsakte).
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