BGH - Urteil vom 09.10.1986
I ZR 16/85
Normen:
StBerG § 57 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHR StBerG § 57 Abs. 1 Unabhängigkeit 1
BGHZ 98, 337
JZ 1987, 469
MDR 1987, 209
NJW 1987, 1326
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,
LG Freiburg,

Unternehmensberatungsgesellschaft II; Zahlung der Steuerberatergebühren durch einen Dritten

BGH, Urteil vom 09.10.1986 - Aktenzeichen I ZR 16/85

DRsp Nr. 1996/5255

"Unternehmensberatungsgesellschaft II"; Zahlung der Steuerberatergebühren durch einen Dritten

»Mit den Berufspflichten des Steuerberaters zu unabhängiger und eigenverantwortlicher Berufsausübung ist es nicht zu vereinbaren, Hilfe in Steuersachen zu leisten, wenn die Steuerberatergebühren nicht der Beratene zahlt, sondern ein dritter, der sich aus Anlaß einer von ihm für den Beratenen gegen monatliche Pauschalzahlung entfalteten kaufmännischen Beratungstätigkeit diesem und dem Steuerberater gegenüber zur Zahlung der Gebühren verpflichtet hat ( hier eine Unternehmensberatungsgesellschaft).«

Normenkette:

StBerG § 57 Abs. 1 ;

Tatbestand: