Die sofortige Beschwerde der Gläubiger gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 15.01.2025, Az.
Die Gläubiger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Das Landgericht hat der Schuldnerin mit Beschluss vom 06.11.2024 im Wege einer einstweiligen Verfügung u.a. die Einreichung einer Gesellschafterliste untersagt, die die beiden Gläubiger nicht mehr als ihre Gesellschafter ausweist. Insofern heißt es in den Ziffern 1/2 bzw. 3/4 des Beschlusses jeweils im Wesentlichen gleichlautend für beide Gläubiger:
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