I.
Die Parteien streiten über Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die der Kläger seit Dezember 2006 bei der Beklagten unterhält (Anlage K 1).
Dem Vertrag, der eine Versicherungsdauer von 33 Jahren vorsieht, liegen die Allgemeinen Bedingungen der Beklagten für die Berufsunfähigkeitsversicherung (im Folgenden: AVB-BU; Anlage K 2) zugrunde. Die Parteien haben eine jährliche Dynamisierung des Beitrags und der garantierten Versicherungsleistung vereinbart (Anlage B 1). Für den Fall einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit sind die Zahlung einer monatlichen Rente von zuletzt 924,43 € und die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht (zuletzt monatlich 122,56 €; Anlage K 11) vorgesehen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|