1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob wegen eines Nichtberufsunfalls in der Schweiz bezahltes Taggeld in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterfällt.
1. Die verheirateten Kläger wurden im Streitjahr 2018 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte als (...) bei der Firma A AG in der Stadt B/Schweiz nicht-selbständige Einkünfte, mit denen er als Grenzgänger i.S. des Art. 15a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen -
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