Richtlinie 118/2008/EG vom 16.12.2008 Art. 7 Abs. 2 Buchst. a; Richtlinie 118/2008/EG vom 16.12.2008 Art. 10 Abs. 2; Richtlinie 118/2008/EG vom 16.12.2008 Art. 10 Abs. 4; Richtlinie 118/2008/EG vom 16.12.2008 Art. 20 Abs. 2; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
BFH, vom 11.11.2014
Unvollständige Anlieferung bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs
EuGH, Urteil vom 28.01.2016 - Aktenzeichen Rs. C-64/15
DRsp Nr. 2016/2313
Unvollständige Anlieferung bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs
1. Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG ist dahin auszulegen, dass die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung im Sinne dieser Bestimmung in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens dann endet, wenn der Empfänger dieser Waren nach vollständiger Entladung des sie befördernden Transportmittels festgestellt hat, dass die Warenmenge geringer ist als die Menge, die ihm hätte geliefert werden sollen.2. Art. 7 Abs. 2 Buchst. a in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118 ist dahin auszulegen, dass- zu den von ihnen geregelten Fällen der von Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie erfasste Fall nicht gehört und
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.