1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 18. Juli 2025 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung.
Der am 00.00.1986 geborene und vier Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist seit dem 27. November 2018 als Busfahrer im Schichtdienst bei der Beklagten, die regemäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, gegen einen monatlichen Bruttolohn von 3.028,24 Euro tätig. Er ist Ersatzmitglied des bei der Beklagten gebildeten Betriebsrats.
Der Kläger weist seit spätestens dem Jahr 2019 umfangreiche Arbeitsunfähigkeitszeiten auf, welche sich im Einzelnen wie folgt darstellen:
| 2019: | 55 Arbeitstage unter voller Entgeltfortzahlung |
| 2020: | 140 Krankheitstage unter Entgeltfortzahlung über 89 Tage |
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