LG Karlsruhe, vom 08.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 17/22
OLG Karlsruhe, vom 13.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 418/22
Unzulässiges Rezeptmakeln im Sinne des § 11 Abs. 1a ApoG; Schutzzweckrelevanter Zusammenhang zwischen Tathandlung und Vorteil; Zurverfügungstellung eines Internet-Marktplatzes gegenüber Apotheken zur Abwicklung von Verkaufsvorgängen über nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
BGH, Urteil vom 20.02.2025 - Aktenzeichen I ZR 46/24
DRsp Nr. 2025/2320
Unzulässiges Rezeptmakeln im Sinne des § 11 Abs. 1aApoG; Schutzzweckrelevanter Zusammenhang zwischen Tathandlung und Vorteil; Zurverfügungstellung eines Internet-Marktplatzes gegenüber Apotheken zur Abwicklung von Verkaufsvorgängen über nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
a) Ein Fall des unzulässigen Rezeptmakelns im Sinne des § 11 Abs. 1aApoG liegt vor, wenn der Dritte den Vorteil "dafür" fordert, sich versprechen lässt, annimmt oder gewährt, Verschreibungen zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten. Erforderlich ist ein schutzzweckrelevanter Zusammenhang zwischen Tathandlung und Vorteil, der gegeben ist, wenn die Art und Weise der Vorteilsgewährung geeignet ist, die Freiheit der Apothekenwahl der Versicherten oder die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch wohnortnahe Apotheken zu gefährden.
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