1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. Februar 2022 - 1 Sa 208/21 - wird zurückgewiesen
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger Urlaub aus dem Jahr 2020 nachzugewähren, und in diesem Zusammenhang darüber, ob die Anordnung häuslicher Quarantäne für Zeiträume, für die bereits Urlaub bewilligt war, der Erfüllung dieser Urlaubsansprüche entgegensteht.
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