BFH, Beschluß vom 17.12.1998 - Aktenzeichen I R 56/98
DRsp Nr. 1999/3443
Urteilsbegründung; Verweisung
1. Ein Urteil enthält dann Entscheidungsgründe, wenn die Beteiligten anhand des Urteilstextes die Möglichkeit haben, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Entscheidungsgründe müssen den Beteiligten in einer Weise mitgeteilt werden, die gewährleistet, dass ihnen für die Prüfung die volle Rechtsmittelfrist zur Verfügung steht.2. Die Urteilsbegründung kann auch durch Verweisung auf die Entscheidungsgründe eines anderen Urteils erfolgen, insbesondere dann, wenn es sich bei dem Urteil, auf das verwiesen wird, um eine Entscheidung handelt, die zwischen den selben Beteiligten ergangen ist, wenn sie die gleichen Sachverhalte und Rechtsfragen betrifft und wenn sichergestellt ist, dass die Beteiligten von diesen Entscheidungsgründen hinreichend Kenntnis nehmen können.
Gründe:
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