Die Beteiligten streiten darüber, ob Gewinne aus Veräußerungen von Mitunternehmeranteilen an mehreren am Grundstücksmarkt tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts laufende Gewinne im Sinne der §§ 15 Einkommensteuergesetz - EStG -, 7 Gewerbesteuergesetz - GewStG - oder tarifbegünstigte Veräußerungsgewinne im Sinne der § 16 Abs. 1 Nr. 2, 34 EStG sind.
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform der GmbH & Co. KG laut Eintragung im Handelsregister den Erwerb und die Verwaltung von Immobilien.
Komplementärin der Klägerin ist die A Grundstücksgesellschaft GmbH (XXX). Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist B. B ist ebenfalls alleiniger Kommanditist der Klägerin. Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der C KG.
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