BFH - Urteil vom 22.10.2024
VIII R 23/21
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG § 20 Abs. 3; AO § 89 Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2024, 2809
BB 2024, 2965
DB 2025, 24
BFH/NV 2025, 199
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 15.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 9068/20

Veranlasste Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile; Geldwerter Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung

BFH, Urteil vom 22.10.2024 - Aktenzeichen VIII R 23/21

DRsp Nr. 2024/15293

Veranlasste Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile; Geldwerter Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung

1. Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. 2. Eine verbindliche Auskunft gilt in persönlicher Hinsicht nur für den oder die Antragsteller.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.06.2021 - 9 K 9068/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG § 20 Abs. 3; AO § 89 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Ehegatten gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind Mieter einer in Z gelegenen Wohnung, die im Eigentum der A (Genossenschaft) steht, sowie Mitglieder der Genossenschaft.

Im Jahr 2012 beantragte die Genossenschaft bei dem für sie zuständigen Finanzamt B die Erteilung einer verbindlichen Auskunft gemäß § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) zu folgender Rechtsfrage: