LSG Hamburg - Urteil vom 08.04.2025
L 1 KR 126/23 D
Normen:
SGB V § 229 Abs. 1 S. 3;

Verbeitragung eines kapitalisierten Versorgungsbezug

LSG Hamburg, Urteil vom 08.04.2025 - Aktenzeichen L 1 KR 126/23 D

DRsp Nr. 2025/4494

Verbeitragung eines kapitalisierten Versorgungsbezug

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 229 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Verbeitragung eines kapitalisierten Versorgungsbezugs.

Die Klägerin war seit dem 1.1.2011 als Arbeitnehmerin freiwillig bei der Beklagten krankenversichert.