Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 02.07.2024 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine Gesellschaft mit Sitz in A (Mitgliedstaat der Europäischen Union --EU--). Sie bot in der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedenen Internetplattformen ein virtuelles Automatenspiel an.
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