Die Vollziehung der Steueranmeldung vom 27. Mai 2024 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. August 2024 wird in voller Höhe aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Frage, ob die Erhebung des EU-Krisenbeitrags mit europarechtlichen Normen bzw. dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar ist.
Die Antragstellerin ist in der Energie... und ... tätig. Sie erzielt Umsätze aus der Veräußerung von ....
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