Die Vorlage ist unzulässig.
A.
Der Antrag auf konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG betrifft die Frage, ob der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes nach § 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) für das Jahr 2014 der Höhe nach verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird.
I.
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