KG - Beschluss vom 12.07.2023
22 W 28/23
Normen:
BGB § 181;
Fundstellen:
GmbHR 2024, 977
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen HRB

Verfahren eines Geschäftsführers gegen die Entziehung seiner Einzelvertreterbefugnis

KG, Beschluss vom 12.07.2023 - Aktenzeichen 22 W 28/23

DRsp Nr. 2024/14757

Verfahren eines Geschäftsführers gegen die Entziehung seiner Einzelvertreterbefugnis

Ein bereits eingelegtes Rechtsmittel wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit der Erledigung der Hauptsache grundsätzlich insgesamt unzulässig, wenn kein Fall des § 62 Abs. 1 FamFG vorliegt oder der Rechtsmittelführer sein in zulässiger Weise eingelegtes Rechtsmittel auf den Kostenpunkt beschränkt. Die Kostenentscheidung für das erledigte Rechtsmittel ist danach zu treffen, ob die Beschwerde aller Voraussicht nach Erfolg gehabt hätte.

Tenor

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte.

Normenkette:

BGB § 181;

Gründe

I.

Die Beteiligte ist seit dem Jahr 2017 im Handelsregister B des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Ihre allgemeine Vertretungsregelung lautet:

"Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so wird vertritt diese die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern jeweils Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des §§ 181 BGB erteilen."