LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.01.2025
10 Sa 697/24
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 7393/23

Verfall des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung nach den arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2025 - Aktenzeichen 10 Sa 697/24

DRsp Nr. 2025/4264

Verfall des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung nach den arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen

Eine Urlaubsbescheinigung verhindert nicht den Verfall der Ansprüche nach vertraglichen Ausschlussfristen

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.06.2024 - 6 Ca 7393/23 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Urlaubsabgeltung in Höhe von 10.096,16 Euro.

Die Klägerin war vom 05.04.2022 bis zum 31.10.2022 bei der Beklagten aufgrund eines schriftlich geschlossenen Arbeitsvertrages vom 01.04.2022 (Bl. 3 ff. d. A.) als Senior Consultant Product für einen monatlichen Bruttolohn von 10.416,67 Euro beschäftigt.

Arbeitsvertraglich waren unter Ziff. 10 Ausschlussfristen vereinbart:

Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform gegenüber der anderen Partei geltend gemacht werden.

Lehnt die andere Partei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich erhoben wird.