BAG - Urteil vom 19.03.2025
10 AZR 67/24
Vorinstanzen:
LAG München, vom 07.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 98/23

Verfall von virtuellen Optionsrechten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

BAG, Urteil vom 19.03.2025 - Aktenzeichen 10 AZR 67/24

DRsp Nr. 2025/3673

Verfall von virtuellen Optionsrechten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Gründe (Auszug):

[Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 12 vom 19.03.2025]

Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteten“ virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. „Vesting-Periode“ entstanden sind.