1. Das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 27. Juni 2023 -
2. Die Entscheidungen werden aufgehoben.
3. Die Sache wird an das Finanzgericht Nürnberg zurückverwiesen.
4. Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2024 - - über die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers wird damit gegenstandslos.
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