Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar 2020 -
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München werden aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
3.Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
4.Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
5.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.
A.
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde, die er mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden hat, gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|