Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 16. August 2022 -
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 19. Oktober 2022 -
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung an das Oberlandesgericht Naumburg zurückverwiesen.
4.Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
5.Das Land Sachsen-Anhalt hat dem Beschwerdeführer zwei Drittel der notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie die notwendigen Auslagen für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erstatten.
6.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 15.000 (in Worten: fünfzehntausend) Euro und für das einstweilige Anordnungsverfahren auf 7.500 (in Worten: siebentausendfünfhundert) Euro festgesetzt.
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