Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
I.
Mit seiner gegen § 113 EStG gerichteten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer dagegen, dass er als Rentner keinen Anspruch auf die nach dem Einkommensteuergesetz zu gewährende Energiepreispauschale hat.
1. Mit Art. 1 des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom 23. Mai 2022 (BGBl I S.
a) Gemäß § 113 EStG haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|