Das Schlussurteil des Amtsgerichts Bremen vom 9. Dezember 2020 -
Das Urteil wird aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Bremen zurückverwiesen.
Damit wird der Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 19. April 2021 -
Die Freie Hansestadt Bremen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein klageabweisendes Urteil über die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|