Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2. Mai 2019 -
Das Saarland hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
3.Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde hat ein verwaltungsgerichtliches Verfahren um die Pflicht zur Mitwirkung an einer statistischen Erhebung und ein zu ihrer Durchsetzung ergangenes Zwangsgeld zum Gegenstand.
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